Aktuelles von Falk-Immobilien

Wichtige Informationen zur Mietkaution

Höhe der Kaution
Eine Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wohl aber ihre Maximalhöhe: Drei Nettokaltmieten. Wer mehr verlangt, muss mit Rückzahlungsforderungen rechnen.
Ausnahme: Hat der Vermieter die Wohnung für den Mieter behindertengerecht umgebaut. Denn der Rückbau nach Auszug kostet dann mehr als die drei Mieten. Ratenzahlung der Kaution kann im Mietvertrag übrigens nicht ausgeschlossen werden.

Separat anlegen
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution separat von seinem Privatvermögen zinsbringend anzulegen, die Zinsen stehen dem Mieter zu. Ein Kautionskonto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, wenn die Wohnung auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat.
Neben einem Kautionskonto (niedrige Zinsen) sind mögliche Anlageformen ein Sparbuch mit Sperrvermerk (niedrige Zinsen) oder das Anlegen auf einem besser verzinsten Tagesgeldkonto als Treuhandkonto, bei dem der Mieter Inhaber ist und der Vermieter Zugriff hat.

Rückzahlungsfrist
Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht. Bei normalem Auszug aus einer Mietwohnung soll der Vermieter nach spätestens sechs Monaten erstatten. Sind im Übergabeprotokoll keine Mängel oder Schäden vermerkt, muss die Kaution sofort inklusive Zinsen ausgezahlt werden.
Liegen Mängel vor, kann man sich zwischen drei und neun Monaten Zeit lassen, bis die Mängel behoben sind und die Kosten dafür mit der Kaution verrechnet, bevor der Rest ausgezahlt wird.

Berechtigte Gründe für das Zurückhalten der Kaution
Bei noch ausstehender Betriebskostenabrechnung, Mietrückständen und natürlich Schäden darf die Kaution zunächst einbehalten werden. Bei den Betriebskosten muss sich der Vermieter dabei an den Zahlen der Vorjahre orientieren und darf nicht alles einbehalten.
Ein „Abwohnen“ der Kaution (keine Mietzahlung in den letzten drei Monaten) ist übrigens unzulässig. Normale Verschleißmängel dürfen nicht mit der Kaution ausgeglichen werden.

Quelle: Immobilien Telegramm

Kategorie: Immobilienmarkt

Sponsoring

Die erfolgreich aufgestiegene Damenmannschaft der SGO Oftersheim wurde mit neuen Trikots ausgestattet. Mädels – weiter so!

 

Kategorie: Allgemein

Ortsplan Brühl

Der neue Ortsplan von Brühl ist fertig und wir sind natürlich auch darin zu finden!

Kategorie: Allgemein

Kurzgutachten / Wertexpertisen

Die richtige Preisfindung / Wertermittlung Ihres Objektes ist der wichtigste Baustein beim Verkauf. In Verbindung mit unserer Ausbildung als Immobilienbewerterinnen, haben wir uns mit „Sprengnetter“ eine professionelle Bewertungssoftware für anerkannte Kurzgutachten zugelegt. Hierzu haben wir gestern noch eine informative Schulung besucht.
DENN:
„Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“ sagte schon Benjamin Franklin, amerikanischer Politiker, Schriftsteller und Naturwissenschaftler (1706-1790).

Kategorie: Allgemein

Bestellerprinzip

Wichtige Informationen zum Bestellerprinzip:
Das in Kraft getretene „Bestellerprinzip“ gilt NUR für die Anmietung von Wohnungen und Häusern zu Wohnzwecken.

Beim Kauf einer Immobilie sowie bei der Anmietung/Pacht von Gewerbe-, Gastronomie- und nicht zu Wohnzwecken dienenden Immobilien, obliegt die Provisionszahlung weiterhin dem Mieter, Pächter oder Käufer.

Für Eigentümer/Vermieter bieten wir individuelle Dienstleistungspakete, um Sie weiterhin gleichermaßen qualitativ hochwertig, effizient und kostengünstig unterstützen zu können.

Kategorie: Allgemein ·Immobilienmarkt
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