Bestellerprinzip
Wichtige Informationen zum Bestellerprinzip:
Das in Kraft getretene „Bestellerprinzip“ gilt NUR für die Anmietung von Wohnungen und Häusern zu Wohnzwecken.
Beim Kauf einer Immobilie sowie bei der Anmietung/Pacht von Gewerbe-, Gastronomie- und nicht zu Wohnzwecken dienenden Immobilien, obliegt die Provisionszahlung weiterhin dem Mieter, Pächter oder Käufer.
Für Eigentümer/Vermieter bieten wir individuelle Dienstleistungspakete, um Sie weiterhin gleichermaßen qualitativ hochwertig, effizient und kostengünstig unterstützen zu können.