Fortbildungspflicht nach §15b MaBV bereits erfüllt!

„Das Schönste am Lernen ist, dass niemand uns das Erlernte wegnehmen kann.“ (B.B. King)
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Fortbildungsstunden für Makler, habe ich bereits seit Mai weit überschritten, denn regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen ist für mich selbstverständlich.
So können meine Kunden sicher sein, dass ich nicht mit “gefährlichem Halbwissen“, sondern fach- und sachkundig für sie tätig bin!
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